Zulagen und Fördergrenzen beim Altersvorsorgedepot
Die neuen Zulagen sind beitragsproportional: Ihr eigener Beitrag bestimmt, wie viel Förderung hinzukommt. Ihr konkreter Anspruch hängt von Ihren persönlichen Voraussetzungen ab.
Grundzulage bis 540 € im Jahr
Auf die ersten 360 € Eigenbeitrag gibt es 50 Prozent (180 €), auf weitere 1.440 € Eigenbeitrag 25 Prozent (360 €). Bei 1.800 € Eigenbeitrag im Jahr ist die maximale Grundzulage von 540 € erreicht.
Kinderzulage bis 300 € pro Kind
Die ersten 300 € Eigenbeitrag im Jahr werden mit 100 Prozent gefördert. Bereits 25 € im Monat können für die volle Kinderzulage ausreichen. Sie ist an den Kindergeldanspruch gekoppelt und wird je Kind einem Elternteil zugeordnet.
Berufseinsteigerbonus 200 €
Wer vor seinem 25. Geburtstag einen förderfähigen Vertrag abschließt, kann einmalig 200 € Bonus erhalten.
Mindestbeitrag und Höchstbetrag
Der Mindestbeitrag beträgt 120 € im Jahr bzw. 10 € im Monat. Die maximal mögliche jährliche Einzahlung kann unter den gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen bis zu 6.840 € betragen; oberhalb von 1.800 € steigt die Grundzulage nicht weiter.
Steuerliche Förderung
Beiträge und Zulagen können als Sonderausgaben berücksichtigt werden; das Finanzamt prüft die Günstigerwirkung. Die Auszahlungen im Alter werden nachgelagert besteuert.
Welche Fördermöglichkeiten kommen für Sie infrage?
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